Apriko für den Unternehmerpreis 2024 nominiert!
Wir haben aufregende Neuigkeiten: Apriko ist zusammen mit COO und Gründungspartner Muhamed Ramiqi für den renommierten swissalbs Unternehmerpreis 2024 nominiert!
Wir haben aufregende Neuigkeiten: Apriko ist zusammen mit COO und Gründungspartner Muhamed Ramiqi für den renommierten swissalbs Unternehmerpreis 2024 nominiert!
Hast du dich schon mal gefragt, was Payrolling oder Payroll eigentlich beinhaltet? Und kennst du Try & Hire schon? Die Antwort ist nicht ganz einfach, weil der Begriff «Payrolling» für 2 unterschiedliche Dienstleistungen genutzt wird.
Am 1. März 2024 ist der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih in Kraft getreten, der bis Ende 2027 gelten wird. Diese jüngste Entwicklung markiert eine wichtige Etappe in der Weiterentwicklung der Arbeitsbedingungen für Temporärarbeitende in der Schweiz und bietet zugleich auch den Personalverleihern klare Richtlinien und Sicherheit. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Vertrag, und was bedeutet er für die Unternehmen, die im Bereich des Personalverleihs tätig sind?
Der GAV PersonalverleihGlossar ist ein Abkommen zwischen Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmervertretungen, welches die Arbeitsbedingungen für Temporärarbeitende in der Schweiz regelt. Seit seiner Einführung im Jahr 2012 hat dieser Vertrag eine zentrale Rolle dabei gespielt, fairere Standards und eine umfassendere soziale Absicherung in der Temporärbranche zu etablieren. Doch er bietet nicht nur den Arbeitnehmenden Schutz, sondern auch den Personalverleihern klare Vorgaben und Sicherheit in ihrem operativen Geschäft.
Der GAV PersonalverleihGlossar gilt für alle Arbeitnehmenden, die in Betrieben beschäftigt sind, die eine eidgenössische oder kantonale Arbeitsverleihbewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz besitzen und deren Hauptaktivität der PersonalverleihGlossar ist. Damit unterliegen über 400.000 Beschäftigte diesem Gesamtarbeitsvertrag, was ihn zum grössten seiner Art in der Schweiz macht.
Der GAV PersonalverleihGlossar deckt eine Vielzahl von Arbeitsbedingungen ab, darunter:
Darüber hinaus legt er Standards für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fest und bietet eine finanzielle Absicherung bei Arbeitsunfällen. Ein zentraler Bestandteil des Vertrags ist auch die Weiterbildungsförderung durch den „temptraining“-Fonds, der Temporärarbeitenden attraktive Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung bietet.
Der GAV PersonalverleihGlossar tritt in Kraft, sobald Arbeitnehmende in Betrieben gemäss den Kriterien des Vertrags beschäftigt werden. Seine Bestimmungen gelten landesweit und gewährleisten somit eine einheitliche und geregelte Arbeitsumgebung für Temporärarbeitende in der Schweiz.
Auch in Einsatzbetrieben, die unter einem anderen GAV stehen, gilt der GAV PersonalverleihGlossar. Dabei übernimmt der GAV PersonalverleihGlossar unter bestimmten Voraussetzungen die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen des GAVs des Einsatzbetriebs. Auch Bestimmungen über den flexiblen Altersrücktritt werden unter gewissen Voraussetzungen übernommen. Bestimmungen bezüglich Krankentaggeldversicherung, berufliche Vorsorge und Beiträgen für Vollzug und Weiterbildung werden jedoch nicht übernommen, sofern die im vorliegenden GAV PersonalverleihGlossar vorgesehenen Lösungen mindestens gleichwertig mit den Bestimmungen der für die Branchen gültigen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (ave GAV) sind.
In Einsatzbetrieben mit nicht allgemeinverbindlich erklärten GAVs gelten vollumfänglich die Bestimmungen des GAV PersonalverleihGlossar. Es gibt aber auch hier Ausnahmen: Bestimmungen in Betrieben bestimmter Branchen wie der chemisch-pharmazeutischen Industrie, Maschinenindustrie, grafischen Industrie, Uhrenindustrie, Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie in Betrieben des öffentlichen Verkehrs können hiervon abweichen.
Die jüngste Erneuerung des GAV PersonalverleihGlossar bringt einige wichtige Neuerungen mit sich. Neben höheren Mindestlöhnen und einem automatischen Teuerungsausgleich für die kommenden Jahre wird auch der GAV-Beitrag für Vollzug, Weiterbildung und Krankentaggeld-Lösung angepasst. Diese Änderungen tragen dazu bei, die Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern und die soziale Absicherung für Temporärarbeitende zu stärken.
Die untenstehende Tabelle zeigt auf, wie sich die Mindestlöhne je nach Ausbildung der Temporärarbeitenden bis zum Ablauf des neuen GAV PersonalverleihGlossar Ende 2027 entwickeln werden.
Mindestlöhne pro Monat (mal 13)
Ungelernt Normallohn
CHF 3’744.86
Teuerung
+ CHF 35.00
Teuerung
+ CHF 35.00
Teuerung
Ungelernt Hochlohn
CHF 3’951.26
Teuerung
+ CHF 35.00
Teuerung
+ CHF 35.00
Teuerung
Ungelernt Tessin
Gemäss kant.
Midestlohn Tessin
Gemäss kant.
Midestlohn Tessin
Gemäss kant.
Midestlohn Tessin
Gemäss kant.
Midestlohn Tessin
Ungelernt Genf
Gemäss kant.
Midestlohn Genf
Gemäss kant.
Midestlohn Genf
Gemäss kant.
Midestlohn Genf
Gemäss kant.
Midestlohn Genf
Gelernt Normallohn
CHF 4’561.24
Teuerung
+ CHF 44.00
Teuerung
+ CHF 44.00
Teuerung
Gelernt Hochlohn
(inkl. Genf)
CHF 4’870.84
Teuerung
+ CHF 47.00
Teuerung
+ CHF 47.00
Teuerung
Gelernt Tessin
CHF 4’240.42
Teuerung
+ CHF 40.00
Teuerung
+ CHF 40.00
Teuerung
Angelernt
88% vom
Gelernten-Lohn
88% vom
Gelernten-Lohn
88% vom
Gelernten-Lohn
88% vom
Gelernten-Lohn
Quelle: www.swissstaffing.ch
Mit dem Auslaufen des aktuell gültigen GAV Pesonalverleih Ende 2027 greifen nicht automatisch die gesetzlichen Arbeitsrechtsbestimmungen. Neue Anstellungsbedingungen müssen zwischen Arbeitgebenden und Mitarbeitenden vereinbart werden. In einer fortgesetzten Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgeber respektive Arbeitgeberverband und Arbeitnehmerverbänden wird ein GAV in der Regel durch einen neuen ersetzt, nachdem Neuverhandlungen der Arbeitsbedingungen stattgefunden und ein neuer GAV vereinbart wurde.
Die Erstellung eines Arbeitsvertrags für einen temporären Mitarbeitenden ist komplex. Es müssen verschiedene Faktoren wie die kumulierte Dauer des Einsatzes beim selben Unternehmen, die Einhaltung des Mindestlohns, Arbeitszeiten, Überstundenvergütung, Urlaubsregelungen, Aufgabenbereiche usw. korrekt geregelt werden. Dies erfordert ein tiefgreifendes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, des GAV PersonalverleihGlossar, der spezifischen Anforderungen des Kundenunternehmens und der Bedürfnisse des Mitarbeitenden.
Ein nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechender Arbeitsvertrag kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Um dies zu vermeiden, bieten wir mit unserer Software Apriko eine Branchenlösung an, mit der alles einfacher wird. Sie erfasst alle genannten Parameter auf Knopfdruck und erstellt jederzeit gesetzeskonforme Arbeitsverträge, ganz gleich, wie viele benötigt werden. Die Komplexität wird damit auf ein Minimum reduziert.
Für Temporärarbeitende:
Für Einsatzbetriebe:
Quelle: www.swissstaffing.ch
Der GAV PersonalverleihGlossar wird auf rund 400’000 Arbeitnehmende pro Jahr angewendet und ist damit der Schweizer GAV mit der höchsten Reichweite. Er enthält Vorgaben zu Arbeits- und Lohnbedingungen, moderne Regelungen im Bereich der Weiterbildung und der beruflichen Vorsorge sowie eine Branchenlösung für die Krankentaggeldversicherung. Über den Weiterbildungsfonds «temptraining» können Temporärarbeitende von Zuschüssen von bis zu 5’000 Franken für eine Weiterbildung sowie von einer Entschädigung für Lohnausfall profitieren. Seit der Lancierung dieses Fonds wurden mehr als 120’000 Weiterbildungsanträge eingereicht und insgesamt über 110 Millionen Franken in die berufliche Zukunft von Temporärarbeitenden investiert. Im europapolitischen Kontext leistet der seit 2012 existierende Gesamtarbeitsvertrag dank der Allgemeinverbindlicherklärung einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen. Der GAV PersonalverleihGlossar spielt eine Vorreiterrolle für die sozialpartnerschaftliche Gestaltung und Absicherung der sich flexibilisierenden Arbeitswelt.