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Doppelsieg für Apriko: Gold und Silber bei den Best of Swiss Software­-Awards 2024

Im Kongresshaus Zürich wurden am 19. November 2024 die besten Softwarelösungen der Schweiz ausgezeichnet. Besonders strahlend: Das Start-up Apriko, das mit Gold in der Kategorie Business Solutions und Silber in der Kategorie Cloud Native Solutions gleich doppelt überzeugte.

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Was ist Payrolling?

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GAV Personalverleih: Fairness für Temporärarbeitende und Sicherheit für Personalverleiher

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12. August 2024

Am 1. März 2024 ist der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih in Kraft getreten, der bis Ende 2027 gelten wird. Diese jüngste Entwicklung markiert eine wichtige Etappe in der Weiterentwicklung der Arbeitsbedingungen für Temporärarbeitende in der Schweiz und bietet zugleich auch den Personalverleihern klare Richtlinien und Sicherheit. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Vertrag, und was bedeutet er für die Unternehmen, die im Bereich des Personalverleihs tätig sind?

Was ist der GAV PersonalverleihGlossar?

Der GAV PersonalverleihGlossar ist ein Abkommen zwischen Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmervertretungen, welches die Arbeitsbedingungen für Temporärarbeitende in der Schweiz regelt. Seit seiner Einführung im Jahr 2012 hat dieser Vertrag eine zentrale Rolle dabei gespielt, fairere Standards und eine umfassendere soziale Absicherung in der Temporärbranche zu etablieren. Doch er bietet nicht nur den Arbeitnehmenden Schutz, sondern auch den Personalverleihern klare Vorgaben und Sicherheit in ihrem operativen Geschäft.

Wer ist dem GAV PersonalverleihGlossar unterstellt?

Der GAV PersonalverleihGlossar gilt für alle Arbeitnehmenden, die in Betrieben beschäftigt sind, die eine eidgenössische oder kantonale Arbeitsverleihbewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz besitzen und deren Hauptaktivität der PersonalverleihGlossar ist. Damit unterliegen über 400.000 Beschäftigte diesem Gesamtarbeitsvertrag, was ihn zum grössten seiner Art in der Schweiz macht.

Was wird im GAV PersonalverleihGlossar geregelt?

Der GAV PersonalverleihGlossar deckt eine Vielzahl von Arbeitsbedingungen ab, darunter:

  • Mindestlöhne
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft
  • Ferienregelungen
  • Arbeitszeiten
  • Kündigungsschutz

 

Darüber hinaus legt er Standards für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fest und bietet eine finanzielle Absicherung bei Arbeitsunfällen. Ein zentraler Bestandteil des Vertrags ist auch die Weiterbildungsförderung durch den „temptraining“-Fonds, der Temporärarbeitenden attraktive Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung bietet.

Wann kommt der GAV PersonalverleihGlossar zum Zug?

Der GAV PersonalverleihGlossar tritt in Kraft, sobald Arbeitnehmende in Betrieben gemäss den Kriterien des Vertrags beschäftigt werden. Seine Bestimmungen gelten landesweit und gewährleisten somit eine einheitliche und geregelte Arbeitsumgebung für Temporärarbeitende in der Schweiz.

Auch in Einsatzbetrieben, die unter einem anderen GAV stehen, gilt der GAV PersonalverleihGlossar. Dabei übernimmt der GAV PersonalverleihGlossar unter bestimmten Voraussetzungen die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen des GAVs des Einsatzbetriebs. Auch Bestimmungen über den flexiblen Altersrücktritt werden unter gewissen Voraussetzungen übernommen. Bestimmungen bezüglich Krankentaggeldversicherung, berufliche Vorsorge und Beiträgen für Vollzug und Weiterbildung werden jedoch nicht übernommen, sofern die im vorliegenden GAV PersonalverleihGlossar vorgesehenen Lösungen mindestens gleichwertig mit den Bestimmungen der für die Branchen gültigen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (ave GAV) sind.

In Einsatzbetrieben mit nicht allgemeinverbindlich erklärten GAVs gelten vollumfänglich die Bestimmungen des GAV PersonalverleihGlossar. Es gibt aber auch hier Ausnahmen: Bestimmungen in Betrieben bestimmter Branchen wie der chemisch-pharmazeutischen Industrie, Maschinenindustrie, grafischen Industrie, Uhrenindustrie, Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie in Betrieben des öffentlichen Verkehrs können hiervon abweichen.

Was ändert sich mit dem neuen GAV PersonalverleihGlossar?

Die jüngste Erneuerung des GAV PersonalverleihGlossar bringt einige wichtige Neuerungen mit sich. Neben höheren Mindestlöhnen und einem automatischen Teuerungsausgleich für die kommenden Jahre wird auch der GAV-Beitrag für Vollzug, Weiterbildung und Krankentaggeld-Lösung angepasst. Diese Änderungen tragen dazu bei, die Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern und die soziale Absicherung für Temporärarbeitende zu stärken.

Die untenstehende Tabelle zeigt auf, wie sich die Mindestlöhne je nach Ausbildung der Temporärarbeitenden bis zum Ablauf des neuen GAV PersonalverleihGlossar Ende 2027 entwickeln werden.
Mindestlöhne pro Monat (mal 13)

2024
2025
2026
2027

Ungelernt Normallohn

2024

CHF 3’744.86

2025

Teuerung
+ CHF 35.00

2026

Teuerung
+ CHF 35.00

2027

Teuerung

Ungelernt Hochlohn

2024

CHF 3’951.26

2025

Teuerung
+ CHF 35.00

2026

Teuerung
+ CHF 35.00

2027

Teuerung

Ungelernt Tessin

2024

Gemäss kant.
Midestlohn Tessin

2025

Gemäss kant.
Midestlohn Tessin

2026

Gemäss kant.
Midestlohn Tessin

2027

Gemäss kant.
Midestlohn Tessin

Ungelernt Genf

2024

Gemäss kant.
Midestlohn Genf

2025

Gemäss kant.
Midestlohn Genf

2026

Gemäss kant.
Midestlohn Genf

2027

Gemäss kant.
Midestlohn Genf

Gelernt Normallohn

2024

CHF 4’561.24

2025

Teuerung
+ CHF 44.00

2026

Teuerung
+ CHF 44.00

2027

Teuerung

Gelernt Hochlohn
(inkl. Genf)

2024

CHF 4’870.84

2025

Teuerung
+ CHF 47.00

2026

Teuerung
+ CHF 47.00

2027

Teuerung

Gelernt Tessin

2024

CHF 4’240.42

2025

Teuerung
+ CHF 40.00

2026

Teuerung
+ CHF 40.00

2027

Teuerung

Angelernt

2024

88% vom
Gelernten-Lohn

2025

88% vom
Gelernten-Lohn

2026

88% vom
Gelernten-Lohn

2027

88% vom
Gelernten-Lohn

Und was gilt nach Ablauf des aktuell gültigen GAV PersonalverleihGlossar

Mit dem Auslaufen des aktuell gültigen GAV Pesonalverleih Ende 2027 greifen nicht automatisch die gesetzlichen Arbeitsrechtsbestimmungen. Neue Anstellungsbedingungen müssen zwischen Arbeitgebenden und Mitarbeitenden vereinbart werden. In einer fortgesetzten Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgeber respektive Arbeitgeberverband und Arbeitnehmerverbänden wird ein GAV in der Regel durch einen neuen ersetzt, nachdem Neuverhandlungen der Arbeitsbedingungen stattgefunden und ein neuer GAV vereinbart wurde.

Sichere Arbeitsverträge in Minuten: Apriko macht’s möglich

Die Erstellung eines Arbeitsvertrags für einen temporären Mitarbeitenden ist komplex. Es müssen verschiedene Faktoren wie die kumulierte Dauer des Einsatzes beim selben Unternehmen, die Einhaltung des Mindestlohns, Arbeitszeiten, Überstundenvergütung, Urlaubsregelungen, Aufgabenbereiche usw. korrekt geregelt werden. Dies erfordert ein tiefgreifendes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, des GAV PersonalverleihGlossar, der spezifischen Anforderungen des Kundenunternehmens und der Bedürfnisse des Mitarbeitenden.

Ein nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechender Arbeitsvertrag kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Um dies zu vermeiden, bieten wir mit unserer Software Apriko eine Branchenlösung an, mit der alles einfacher wird. Sie erfasst alle genannten Parameter auf Knopfdruck und erstellt jederzeit gesetzeskonforme Arbeitsverträge, ganz gleich, wie viele benötigt werden. Die Komplexität wird damit auf ein Minimum reduziert.

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht über die Vorteile des GAV PersonalverleihGlossar für die Beteiligten:

Vorteile des GAV PersonalverleihGlossar
Vorteile des GAV PersonalverleihGlossar

Für Temporärarbeitende:

  • Subventionierte Weiterbildung
  • Bessere Altersvorsorge
  • Besserer Krankentaggeld-Schutz
  • Branchenspezifische Mindestlöhne
Vorteile des GAV PersonalverleihGlossar

Für Einsatzbetriebe:

  • Flexibilität bei Kurzeinsätzen, soziale Sicherheit bei längeren Einsätzen
  • Qualifiziertes Temporärpersonal mit mehr Ausbildungsmöglichkeiten
  • Einbezug bestehender Branchenregelungen
  • Reputationsgewinn
Vorteile des GAV PersonalverleihGlossar

Für Personaldienstleister:

  • Einheitliches Regelwerk für den PersonalverleihGlossar
  • Einfacheres Abrechnungsverfahren
  • Mitsprache bei der Regulierung des Personalverleihs
  • Imagesteigerung

Der GAV PersonalverleihGlossar im Überblick

 

Der GAV PersonalverleihGlossar wird auf rund 400’000 Arbeitnehmende pro Jahr angewendet und ist damit der Schweizer GAV mit der höchsten Reichweite. Er enthält Vorgaben zu Arbeits- und Lohnbedingungen, moderne Regelungen im Bereich der Weiterbildung und der beruflichen Vorsorge sowie eine Branchenlösung für die Krankentaggeldversicherung. Über den Weiterbildungsfonds «temptraining» können Temporärarbeitende von Zuschüssen von bis zu 5’000 Franken für eine Weiterbildung sowie von einer Entschädigung für Lohnausfall profitieren. Seit der Lancierung dieses Fonds wurden mehr als 120’000 Weiterbildungsanträge eingereicht und insgesamt über 110 Millionen Franken in die berufliche Zukunft von Temporärarbeitenden investiert. Im europapolitischen Kontext leistet der seit 2012 existierende Gesamtarbeitsvertrag dank der Allgemeinverbindlicherklärung einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen. Der GAV PersonalverleihGlossar spielt eine Vorreiterrolle für die sozialpartnerschaftliche Gestaltung und Absicherung der sich flexibilisierenden Arbeitswelt.

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