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Apriko für den Unternehmerpreis 2024 nominiert!

Wir haben aufregende Neuigkeiten: Apriko ist zusammen mit COO und Gründungspartner Muhamed Ramiqi für den renommierten swissalbs Unternehmerpreis 2024 nominiert!

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Payrolling

Was ist Payrolling?

Hast du dich schon mal gefragt, was Payrolling oder Payroll eigentlich beinhaltet? Und kennst du Try & Hire schon? Die Antwort ist nicht ganz einfach, weil der Begriff «Payrolling» für 2 unterschiedliche Dienstleistungen genutzt wird.

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Private Arbeitsvermittlung gründen: in 5 Schritten zur Personalverleih-Bewilligung

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Personalverleih Bewilligun
12. August 2024

Du spielst mit dem Gedanken, dein eigenes privates Arbeitsvermittlungsbüro zu gründen? Der bürokratische Dschungel der kantonalen Ämter macht dir aber zu schaffen? Wir unterstützen Neugründer und Neugründerin in diesem Blog mit einer einfachen Anleitung in 5 Schritten und zeigen, worauf du achten musst. Personalvermittlung und Personalverleih-Bewilligung – Let’s go!

Warum brauche ich eine Vermittlungs- oder Verleihbewilligung?

Weil es im Gesetz so geregelt ist. Wer ohne Bewilligung arbeitet riskiert hohe Bussen!

Manche sprechen auch von PersonalverleihGlossar-Lizenz. In der Schweiz heisst es offiziell nicht Lizenz, sondern Bewilligung.

Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt die private Arbeitsvermittlung und den PersonalverleihGlossar in der Schweiz. Dieses Gesetz wurde zum Schutz der Stellensuchenden und der verliehenen

Arbeitnehmenden erlassen und regelt die beiden Bewilligungsarten:

  • Vermittlungsbewilligung: wer regelmässig und gegen Bezahlung Stellensuchende mit Arbeitgebern zusammenbringt
  • Verleihbewilligung: wer gewerbsmässig Arbeitnehmende einstellt und sie Kunden für temporäre Einsätze zur Verfügung stellt – also Zeitarbeit, Temporärarbeit.

Wer vergibt die Vermittlungs- oder Verleihbewilligung?

Wie so oft in der Schweiz ist dieses Thema kantonal geregelt.  Zuständig sind die kantonalen Arbeitsämter, und zwar jeweils das Amt des Kantons, wo der Sitz deiner Firma ist. D.h. du brauchst also einen Handelsregistereintrag. Wenn du neben deinem Hauptsitz weitere Zweigniederlassungen in anderen Kantonen hast, dann brauchst du für diese auch eine Bewilligung von diesem Kanton.

Wenn du grenzüberschreitend tätig wirst, dann braucht es noch die eidgenössische Bewilligung vom SECO. Diese kannst du auch über die Kantone beantragen – diese leiten deine Unterlagen elektronisch ans SECO weiter.

Private Arbeitsvermittlung oder PersonalverleihGlossar?

Zwei Begriffe, die oft in einem Satz genannt werden, aber unterschiedliche Geschäftsmodelle darstellen und deshalb unterschiedliche Anforderungen an dein Angebot stellen, die Verträge, die du ausstellen musst, die Software, die du nutzen wirst und das Fachwissen, das du mitbringen musst. Aber keine Sorge, wir verstehen beide Modelle und haben entsprechende Backoffice-Dienstleistungen im Angebot.

PersonalvermittlungGlossar: Der Vermittler sucht Talente, bzw. Kandidaten für eine bestimmte offen Stelle bei einer Firma. Wenn der Match zwischen Talent und Firma passt, dann entsteht der Arbeitsvertrag zwischen diesen Parteien. Der Arbeitsvermittler erhält eine Provision für die erfolgreiche Vermittlung.

PersonalverleihGlossar: in dieser Beschäftigungsart arbeiten Arbeitnehmende temporär für eine Firma, auch Einsatzbetrieb genannt. Der Personalverleiher macht mit einer Person einen Rahmenvertrag ab und verleiht die Person einer weiteren Firma über einen Einsatzvertrag. Als Arbeitgeber ist der Personalverleiher für Lohn, Quellensteuer, Versicherungen, Sozialabgaben und so weiter zuständig. Je nach Dauer und Branche des Einsatzes gelten andere gesetzliche Regeln für die Pflichtigkeit einer Versicherung und Abgaben. Der Personalverleiher muss alle Löhne ab der 1. Stunde korrekt abrechnen und mit den Behörden kommunizieren. Die Firma zahlt dem Personalverleiher die, im Verleihvertrag vereinbarte, Gebühr. Diese Beschäftigungsart wird auch Temporärarbeit oder Zeitarbeit genannt.

Voraussetzungen für die Gründung einer privaten Arbeitsvermittlung

Anmerkung: diese Voraussetzungen gelten zum Zeitpunkt der Publikation dieses Blogs, Gesetze werden immer wieder angepasst -daher besser kurz vorher prüfen.

Um eine Personalvermittlerin oder ein Personalvermittler in der Schweiz zu werden, musst du als leitende Person entweder

  1. Schweizer Bürger oder Bürgerin sein, oder
  2. Ausländerinnen oder Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (ausgenommen EU/EFTA-Bürger und –Bürgerinnen aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU sowie der entsprechenden Anpassung des EFTA-Abkommens)
  3. einen guten Leumund haben (keine Vorstrafen, Konkurse, etc.) und
  4. eine fachgerechte Vermittlung anbieten.

 

Die Fähigkeit eine fachgerechte Vermittlung anzubieten, wird dir attestiert, wenn du

  1. eine Berufslehre abgeschlossen oder eine gleichwertige Ausbildung absolviert hast und eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kannst, und
  2. eine anerkannte Ausbildung für Vermittler oder Verleiher oder
  3. 3 Jahre Berufserfahrung in der Arbeitsvermittlung, im PersonalverleihGlossar, in der Personal-, Organisations- oder Unternehmungsberatung oder im Personalwesen nachweisen können

 

Ausserdem wird vorausgesetzt:

  1. Eine Firma, die im Handelsregister eingetragen ist und deren Zweck zum Angebot passt
  2. Ein zweckmässiges Betriebslokal, eine Geschäftsstelle, ein Büro
  3. Kein anderes Gewerbe betreiben, das die Interessen von Stellensuchenden oder Arbeitgebern gefährden könnte

 

Für Auslandvermittlungen sind noch zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen.

Das sind die Hard Facts. Wir empfehlen dir weiter:

Du solltest die Bedürfnisse der Unternehmen und der Arbeitnehmer in deinen Zielbranchen verstehen – das Baugewerbe unterscheidet sich stark von einem IT-Unternehmen! Zentral für den Erfolg deines Geschäfts bist du! Ein gutes Netzwerk, starke kommunikative Fähigkeiten und Verhandlungsgeschick bringen dich weit.

Du kannst unter allen Punkten einen Haken setzen? Dann ist die Bewilligung ist also die einzige Voraussetzung, die dich noch von deinem eigenen Business abhält. Um die Bewilligung erfolgreich einzureichen, musst du viele Dokumente und Musterverträge bereithalten. Angehende Personalverleiher müssen neben den Dokumenten auch noch eine Kaution hinterlegen und die Bestätigung, dass eine Police der Unfallversicherung vorliegt oder eine Kontaktaufnahme bestätigt ist.

In 5 Schritten zur Erstbewilligung:

Anmerkung: die Unterlagen sollten in den meisten Fällen nicht älter als 6 Monate sein

  1. Unterlagen zur Firma zusammentragen gemäss den kantonalen Vorgaben (Bsp. Handelsregisterauszug, Mietvertrag, etc.)
  2. Unterlagen zu den leitenden Personen gemäss den Vorgaben bereithalten (Bsp. Lebenslauf, Aufenthaltsbewilligungen, Arbeitszeugnisse, etc.)
  3. PersonalverleihGlossar: Bareinlage, resp. Kaution auf das Konto des Amts einzahlen (wird nicht verzinst, autsch) und Bestätigung der Unfallversicherung
  4. PersonalverleihGlossar: Musterverträge für die Verträge: Temporär-Arbeitsvertrag, Einsatzvertrag, Verleihvertrag, etc. – alternativ: Vermittlungsvertrag: dieser regelt die Höhe von Provisionen und Gebühren für die Stellensuchenden. Ist diese kostenlos wird die Vermittlung nur dem Arbeitgeber verrechnet, dann fällt dieser Punkt weg.
  5. Auf der Website des kantonalen Amts für Arbeit alle Dokumente hochladen!
Gruender Personalverleih

Jetzt Traum verwirklichen und mit eigenem Temporärbüro an den Start!

Apriko unterstützt Neugründer und Neugründerinnen mit Fachwissen zu Firmengründung und beim Einholen der Bewilligungen, mit Wissen zum Vorgehen und Vorlagen für Musterverträgen.

Musterverträge holen und durchstarten!

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

  1. Firmengründungskosten: Gebühren des kantonalen Handelsregister-Amts, Notariatskosten für Beglaubigungen.
  2. Miete für das Geschäftslokal.
  3. Gebühren für die Bewilligungserteilung und -änderung (kantonal unterschiedlich).
  4. Kaution, bzw. Bareinlage von mindestens 50’000 CHF sind beim Kanton zu hinterlegen – alternativ kann auch eine Kautionsversicherung abgeschlossen werden.

Fazit: Mit den richtigen Dokumenten in 5 Schritten zur Bewilligung

Eine erfolgreiche PersonalverleihGlossar-Bewilligung zu erhalten kann eine komplexe Angelegenheit sein, aber mit der richtigen Vorgehensweise ist es durchaus machbar. Der grosse Stolperstein ist eindeutig die vielen Dokumente, die du zusammentragen musst, um dein Gesuch einzureichen.

Die kantonalen Ämter bieten jeweils Merkblätter auf ihren Websiten. Das ist die vom Amt für Arbeit des Kantons Zürichs. Wenn du gleich von Beginn weg mit einem starken Partner zusammenarbeitest, hast du nichts zu verlieren. Wir stehen dir mit Tipps & Tricks zur Seite, kennen die Details, haben die Musterverträge und die richtige Software, damit du gleich mit Vollgas durchstarten kannst, sobald die Bewilligung eintrifft!

Haben wir deine Fragen zum Verfahren der PersonalverleihGlossar-Bewilligung beantwortet? Wir bieten auch Unterstützung zu Software und Treuhand. Einfach melden!

Thaya Selvarajah
CEO & Founding Partner
Thaya Selvarajah
Datum: 16.04.2024

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