Apriko für den Unternehmerpreis 2024 nominiert!
Wir haben aufregende Neuigkeiten: Apriko ist zusammen mit COO und Gründungspartner Muhamed Ramiqi für den renommierten swissalbs Unternehmerpreis 2024 nominiert!
Wir haben aufregende Neuigkeiten: Apriko ist zusammen mit COO und Gründungspartner Muhamed Ramiqi für den renommierten swissalbs Unternehmerpreis 2024 nominiert!
Hast du dich schon mal gefragt, was Payrolling oder Payroll eigentlich beinhaltet? Und kennst du Try & Hire schon? Die Antwort ist nicht ganz einfach, weil der Begriff «Payrolling» für 2 unterschiedliche Dienstleistungen genutzt wird.
Du spielst mit dem Gedanken, dein eigenes privates Arbeitsvermittlungsbüro zu gründen? Der bürokratische Dschungel der kantonalen Ämter macht dir aber zu schaffen? Wir unterstützen Neugründer und Neugründerin in diesem Blog mit einer einfachen Anleitung in 5 Schritten und zeigen, worauf du achten musst. Personalvermittlung und Personalverleih-Bewilligung – Let’s go!
Weil es im Gesetz so geregelt ist. Wer ohne Bewilligung arbeitet riskiert hohe Bussen!
Manche sprechen auch von PersonalverleihGlossar-Lizenz. In der Schweiz heisst es offiziell nicht Lizenz, sondern Bewilligung.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt die private Arbeitsvermittlung und den PersonalverleihGlossar in der Schweiz. Dieses Gesetz wurde zum Schutz der Stellensuchenden und der verliehenen
Arbeitnehmenden erlassen und regelt die beiden Bewilligungsarten:
Wie so oft in der Schweiz ist dieses Thema kantonal geregelt. Zuständig sind die kantonalen Arbeitsämter, und zwar jeweils das Amt des Kantons, wo der Sitz deiner Firma ist. D.h. du brauchst also einen Handelsregistereintrag. Wenn du neben deinem Hauptsitz weitere Zweigniederlassungen in anderen Kantonen hast, dann brauchst du für diese auch eine Bewilligung von diesem Kanton.
Wenn du grenzüberschreitend tätig wirst, dann braucht es noch die eidgenössische Bewilligung vom SECO. Diese kannst du auch über die Kantone beantragen – diese leiten deine Unterlagen elektronisch ans SECO weiter.
Zwei Begriffe, die oft in einem Satz genannt werden, aber unterschiedliche Geschäftsmodelle darstellen und deshalb unterschiedliche Anforderungen an dein Angebot stellen, die Verträge, die du ausstellen musst, die Software, die du nutzen wirst und das Fachwissen, das du mitbringen musst. Aber keine Sorge, wir verstehen beide Modelle und haben entsprechende Backoffice-Dienstleistungen im Angebot.
PersonalvermittlungGlossar: Der Vermittler sucht Talente, bzw. Kandidaten für eine bestimmte offen Stelle bei einer Firma. Wenn der Match zwischen Talent und Firma passt, dann entsteht der Arbeitsvertrag zwischen diesen Parteien. Der Arbeitsvermittler erhält eine Provision für die erfolgreiche Vermittlung.
PersonalverleihGlossar: in dieser Beschäftigungsart arbeiten Arbeitnehmende temporär für eine Firma, auch Einsatzbetrieb genannt. Der Personalverleiher macht mit einer Person einen Rahmenvertrag ab und verleiht die Person einer weiteren Firma über einen Einsatzvertrag. Als Arbeitgeber ist der Personalverleiher für Lohn, Quellensteuer, Versicherungen, Sozialabgaben und so weiter zuständig. Je nach Dauer und Branche des Einsatzes gelten andere gesetzliche Regeln für die Pflichtigkeit einer Versicherung und Abgaben. Der Personalverleiher muss alle Löhne ab der 1. Stunde korrekt abrechnen und mit den Behörden kommunizieren. Die Firma zahlt dem Personalverleiher die, im Verleihvertrag vereinbarte, Gebühr. Diese Beschäftigungsart wird auch Temporärarbeit oder Zeitarbeit genannt.
Anmerkung: diese Voraussetzungen gelten zum Zeitpunkt der Publikation dieses Blogs, Gesetze werden immer wieder angepasst -daher besser kurz vorher prüfen.
Um eine Personalvermittlerin oder ein Personalvermittler in der Schweiz zu werden, musst du als leitende Person entweder
Die Fähigkeit eine fachgerechte Vermittlung anzubieten, wird dir attestiert, wenn du
Ausserdem wird vorausgesetzt:
Für Auslandvermittlungen sind noch zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen.
Das sind die Hard Facts. Wir empfehlen dir weiter:
Du solltest die Bedürfnisse der Unternehmen und der Arbeitnehmer in deinen Zielbranchen verstehen – das Baugewerbe unterscheidet sich stark von einem IT-Unternehmen! Zentral für den Erfolg deines Geschäfts bist du! Ein gutes Netzwerk, starke kommunikative Fähigkeiten und Verhandlungsgeschick bringen dich weit.
Du kannst unter allen Punkten einen Haken setzen? Dann ist die Bewilligung ist also die einzige Voraussetzung, die dich noch von deinem eigenen Business abhält. Um die Bewilligung erfolgreich einzureichen, musst du viele Dokumente und Musterverträge bereithalten. Angehende Personalverleiher müssen neben den Dokumenten auch noch eine Kaution hinterlegen und die Bestätigung, dass eine Police der Unfallversicherung vorliegt oder eine Kontaktaufnahme bestätigt ist.
Anmerkung: die Unterlagen sollten in den meisten Fällen nicht älter als 6 Monate sein
Apriko unterstützt Neugründer und Neugründerinnen mit Fachwissen zu Firmengründung und beim Einholen der Bewilligungen, mit Wissen zum Vorgehen und Vorlagen für Musterverträgen.
Musterverträge holen und durchstarten!
Eine erfolgreiche PersonalverleihGlossar-Bewilligung zu erhalten kann eine komplexe Angelegenheit sein, aber mit der richtigen Vorgehensweise ist es durchaus machbar. Der grosse Stolperstein ist eindeutig die vielen Dokumente, die du zusammentragen musst, um dein Gesuch einzureichen.
Die kantonalen Ämter bieten jeweils Merkblätter auf ihren Websiten. Das ist die vom Amt für Arbeit des Kantons Zürichs. Wenn du gleich von Beginn weg mit einem starken Partner zusammenarbeitest, hast du nichts zu verlieren. Wir stehen dir mit Tipps & Tricks zur Seite, kennen die Details, haben die Musterverträge und die richtige Software, damit du gleich mit Vollgas durchstarten kannst, sobald die Bewilligung eintrifft!